Rechtsprechung
   BGH, 12.08.2014 - 4 StR 329/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,23526
BGH, 12.08.2014 - 4 StR 329/14 (https://dejure.org/2014,23526)
BGH, Entscheidung vom 12.08.2014 - 4 StR 329/14 (https://dejure.org/2014,23526)
BGH, Entscheidung vom 12. August 2014 - 4 StR 329/14 (https://dejure.org/2014,23526)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,23526) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Basiswissen Strafzumessung: Wann greift der BGH ein?

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.11.2002 - 1 StR 374/02

    Beweiswürdigung (lückenhafte Feststellungen; Gesamtwürdigung und Darlegung sich

    Auszug aus BGH, 12.08.2014 - 4 StR 329/14
    Die Begründung der Gesamtstrafe genügt auch den von der Rechtsprechung in Fällen eines relativ knappen Überschreitens der Grenze zu einer bewährungsfähigen Gesamtstrafe gestellten Anforderungen (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 19. November 2002 - 1 StR 374/02).
  • OLG Hamm, 08.11.2016 - 3 RVs 85/16

    Unterbringung; Entziehungsanstalt; Trunkenheitsfahrt; Gefährdung; Straßenverkehr;

    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Strafzumessung ist allerdings dann möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1994 - 1 StR 688/94, NJW 1995, 1038 und Beschluss vom 12. August 2014 - 4 StR 329/14, BeckRS 2014, 17110; OLG Hamm, Beschluss vom 17. Juni 2008 - 4 Ss 224/08, juris, Rdnr. 8).
  • OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14

    Freiheitsstrafe bei Diebstahl mit Bagatellschaden zulässig

    Das Revisionsgericht ist ausnahmsweise aber dann zum Eingreifen berechtigt und verpflichtet, wenn die Strafe in einem groben Missverhältnis zum Tatunrecht und Tatschuld steht und gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt bzw. wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegt (vgl. nur BGH, Beschl. v.12.08.2014 - 4 StR 329/14 - juris; OLG Hamm, Beschl. vom 18.11.2002 - 2 Ss 768/02 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht